Förderungsmittel
Als Grundlage für die allfällige Gewährung einer Förderung sind die Bestimmungen des
Bundes-Sportförderungsgesetzes 2005 in der geltenden Fassung heranzuziehen.
Im Jahr 2009 wurden gemäß diesen Kriterien folgende Mittel ausgeschüttet:
- Allgemeine Sportförderung € 11.924.111,- (ohne Euro-Stadien)
- Besondere Sportförderung € 71.341.341,-
- EURO 2008 - Stadien € 2.234.703,-
