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Darabos: Anti-Doping-Grenzmengenverordnung erlassen

 Die Anti-Doping-Grenzmengenverordnung trat mit 1. August 2009 in Kraft. Für mehr als 60 Doping-Substanzen wurden Grenzwerte festgelegt.

Sportminister Norbert Darabos hat dafür gesorgt, dass die wichtige Anti-Doping-Grenzmengenverordnung erlassen wurde. Nachdem alle Feinabstimmungen auf fachlicher Ebene durchgeführt wurden, konnte Einvernehmen mit den Ministerien Justiz und Gesundheit hergestellt werden. Die Anti-Doping-Grenzmengenverordnung trat mit 1. August 2009 in Kraft. Für mehr als 60 Doping-Substanzen wurden Grenzwerte festgelegt. Darabos:  "Die Verordnung ist ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen Doping. Wir müssen rigoros gegen die Dopingkriminalität  vorgehen - auch zum Schutz der überwiegend sauberen Sportler in Österreich."

Das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 sieht die Bestrafung des Besitzes von Anabolika und Hormonen vor, wenn die durch Verordnung festgelegte Grenzmenge für diese Stoffe überschritten wird und der Vorsatz des Besitzenden besteht, dass sie zu Zwecken des Dopings im Sport in Verkehr gesetzt oder bei anderen angewendet werden. Das Gesetz sieht zudem höhere Strafen vor, wenn bei Anwendung von Anabolika und Hormonen bei Minderjährigen oder bei wiederholter Anwendung und in Verkehrsetzung derartiger Stoffe zu Zwecken des Dopings im Sport die Grenzmenge überschritten wird.

Mit Inkrafttreten der Grenzmengenverordnung können Hintermänner, die Sportler mit Dopingsubstanzen versorgen, mit dem Höchststrafmaß von fünf Jahren Haft belangt werden.
 


17.08.2009 07:24

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