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Erfolg für Darabos: NADA wird Recht auf Akteneinsicht zugesprochen

Erlass des Justizministeriums als erstes Ergebnis der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anti-Doping

Im Kampf gegen Doping ist auf Initiative von Sportminister Norbert Darabos ein weiterer Meilenstein gesetzt worden. Als Ergebnis der von Darabos eingesetzten Interministeriellen Arbeitsgruppe Anti-Doping hat das Justizministerium nun per Erlass festgehalten, dass der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) aus begründetem rechtlichem Interesse Akteneinsicht im Sinne des § 77 Abs. 1 StPO zusteht. Die NADA kann somit prüfen, ob in begründeten Verdachtsfällen die Einleitung von Kontroll- und Disziplinarverfahren notwendig ist.

"Es ist uns hiermit ein großer Erfolg gelungen. Akteneinsicht für die NADA wurde von mir mit Nachdruck gefordert. Ich bedanke mich bei Justizministerin Bandion-Ortner für diesen gemeinsamen Schritt in die richtige Richtung. Die NADA benötigt dringend Informationen von der Staatsanwaltschaft um gegebenenfalls gegen Athletinnen und Athleten vorgehen zu können, die sportrechtlich gegen den WADA-Code oder das Anti-Doping Bundesgesetz verstoßen haben, und um entsprechende Sanktionen aussprechen zu können. Ansonsten könnte es passieren, dass Dopingsünder weiterhin ungestört bei Wettkämpfen an den Start gehen."

Auch Andi Schwab, Geschäftsführer der NADA, begrüßt die Entscheidung des Justizministeriums sehr: "Es wird mit dieser Möglichkeit der Akteneinsicht auch der Wunsch von vielen "sauberen" Sportlern erfüllt. Immer wieder wurde verlangt, dass es nicht sein kann, dass die Staatsanwaltschaft von möglicherweise gedopten Sportlern weiß, die NADA aber mangels Informationen und geeigneten Unterlagen keine Chance hatte ein Verfahren gegen solche Sportlerinnen und Sportler einzuleiten."

Bisher sind Anträge der NADA mit der Bitte um Akteneinsicht von der Staatsanwaltschaft abgelehnt worden. Dank dem Erlass, der allen in Strafsachen tätigen Richterinnen und Richtern, allen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie allen Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälten zur Kenntnis gebracht wird, soll sich dies in Zukunft ändern.

"Ich freue mich, dass die Interministerielle Arbeitsgruppe so erfolgreich arbeitet und hoffe, dass sich die gute Zusammenarbeit auch bei der Erarbeitung der bevorstehenden Gesetzesnovelle fortsetzt", so Darabos. Die Interministerielle Arbeitsgruppe "Anti-Doping" setzt sich aus Vertretern der Ministerien Sport, Justiz, Gesundheit, Inneres und Finanz zusammen, außerdem sind Experten der NADA Teil des Teams.


26.06.2009 14:34

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