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Anti-Doping

  1. Österreichs Anti-Doping Politik
  2. Anti-Doping-Bundesgesetz

Sport hat eine zentrale Rolle in unserer Gesellschaft. Er besitzt pädagogische Vorbildfunktionen und vermittelt Grundwerte wie Fairness oder Toleranz. Diese Grundwerte werden durch Doping massiv gefährdet. Die Verwendung unerlaubter, leistungsfördernder Substanze widerspricht nicht nur dem Geist des Fair Play. Athletinnen und Athleten nehmen damit bewusst gesundheitliche Risiken und teils irreparable Folgen ihrer Gesundheit in Kauf.

Der Staat hat die Verantwortung, den Spitzensport vor negativen und unerlaubten Seiten zu schützen. Daher ist die Bekämpfung von Doping im Sport eine wesentliche Aufgabe der österreichischen Sportpolitik.

Österreichs Anti-Doping Politik

Österreich hat in der Anti-Doping-Politik stets Vorbildwirkung und nimmt eine europäische Vorreiterrolle ein.

Bereits im Jahr 1991 wurde die Link öffnet in externem Fenster:  Europäische Anti-Doping-Konvention in die österreichische Rechtsordnung übernommen. Ein weiterer wichtiger Schritt erfolgte 2002 durch die Ratifizierung des Link öffnet in externem Fenster:  Zusatzprotokolls zur Anti-Doping-Konvention des Europarates.

Darin wird unter anderem geregelt:

  • gegenseitige Anerkennung von Dopingkontrollen durch die Vertragsstaaten,
  • Gewährleistung einer gleichmäßigen Vorgangsweise für Dopingkontrollen,
  • Zuständigkeit der Link öffnet in externem Fenster: Externer Link in neuem Fenster: World Anti-Doping-Agency (WADA).

Seit September 2007 ist das weltweit gültige "Internationale Übereinkommen gegen Doping im Sport der UNESCO" (Kurzbezeichnung: Anti-Doping-Konvention) auch in Österreich in Kraft. Mit diesem Übereinkommen soll es durch verschiedene Maßnahmen zu einer vollständigen Ausmerzung des Dopings im Sport kommen.

Anlagen:

Weitere Dokumente können auf der Homepage der Link öffnet in externem Fenster:  NADA-Austria unter "Service" eingesehen werden.

      Zum Seiteninhalt

      Anti-Doping-Bundesgesetz

      Österreich verfügt über eine der umfangreichsten Anti-Doping-Gesetzgebungen Europas. Das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 idgF (zuletzt novelliert im Dezember 2009) beinhaltet verschärfte Maßnahmen in der Doping-Bekämpfung, wie z.B. den lebenslänglichen Ausschluss wegen Dopingvergehen gesperrter volljähriger Sportler und Betreuungspersonen von der Bundessportförderung oder die Rückzahlung von Bundessportförderungsmitteln ab dem Zeitpunkt des Dopingvergehens. Zudem wurde eine Rechtsgrundlage für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der NADA Austria und den Strafverfolgungsbehörden geschaffen. 

      Ein großer Schritt in der Doping-Prävention wurde mit der gleichzeitigen Änderung des Arzneimittelgesetzes erreicht, wonach auf Packungsbeilagen von Arzneimitteln künftig ein Hinweis auf verbotene Doping-relevante Wirkstoffe aufgenommen wird.

      Gemäß § 22a Abs.7 des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007 idgF sind die Grenzmengen verbotener Wirkstoffe zu regeln. Dies erfolgt durch die mit 1. August 2009 in Kraft getretene "Anti-Doping-Grenzmengenverordnung - ADGMV".