Behindertensport
Behindertensportförderung
Im Jahr 2003 wurde im Rahmen einer Novellierung des Bundes-Sportförderungsgesetzes erstmals die gesetzliche Basis für die Förderung des Behindertensportes in Österreich geschaffen.
Das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 stellt die nachhaltige Finanzierung des Behindertensports in Österreich im Wege der Besonderen Bundes-Sportförderung sicher.
Förderungsmittel des Bundes für den österreichischen Behindertensport (gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 1 des BSFG 2005) im Jahre 2009:
- Österreichischer Behindertensportverband: 998.779,-- Euro
- Österreichisches Paralympisches Komitee: 71.341,-- Euro
- Special Olympics Österreich: 71.341,-- Euro
Mit dieser finanziellen Sicherstellung wurde somit die Basis für die Integration und Anerkennung des Behindertensportes in die österreichische Sportszene geschaffen und einem weiteren Punkt des Regierungsprogrammes der Österreichischen Bundesregierung für die XXIV. Gesetzgebungsperiode entsprochen.
Fonds zur Förderung des Behindertensports
Aus dem Erlös einer von den Österreichischen Lotterien für den Behindertensport durchgeführten Rubbellosaktion hat das Bundesministerium für Finanzen insgesamt 2,180.000,-- Euro zur Förderung des Behindertensports zur Verfügung gestellt. Zur Verwaltung dieses Vermögens wurde der Fonds zur Förderung des Behindertensports eingerichtet.
Die Rubbellosaktion dient zur langfristigen Finanzierung von spezifischen Projekten des Behindertensports.
Entsprechend den Förderungsrichtlinien verfolgt der Fonds dabei folgende gemeinnützige Zwecke:
1. Entwicklung des Behindertensports in Österreich durch gezielte Projektförderungen sowohl für den Bereich der Sportlerinnen und Sportler mit Körper- und Sinnesbehinderungen, als auch mit geistigen Behinderungen.
2. Die Unterstützung von Projekten des Behindertensports für besondere Aufwendungen, die im Rahmen der statutarischen Tätigkeit des Förderungswerbers durchgeführt werden müssen, aber mit außerordentlichem finanziellen Aufwand verbunden sind (z.B. Weltmeisterschaften in Übersee, überdurchschnittliche Zahl qualifizierter Sportlerinnen und Sportler, erhöhter Betreuungsaufwand).
3. Förderung eines adäquaten Umfeldes leistungssportlicher Begleitung und Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Behinderten-Leistungssport sowie von Maßnahmen zur Gleichstellung der Paralympics mit den Olympischen Spielen (Ausrüstung, Stellenwert, etc.).
4. Besondere Fördermaßnahmen für den Behinderten-Frauensport
5. Mitfinanzierung von wissenschaftlichen Projekten und Forschungsvorhaben, die der Entwicklung des Behindertensports dienen.
6. Förderung von Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung zur besseren Qualifizierung von Funktionärinnen, Funktionären sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den österreichischen Behindertensport.
7. Projekte, die der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit im Behindertensport dienen.
Links
Österreichischer Behindertensportverband
Österreichisches Paralympisches Komitee
Special Olympics Österreich
Fonds zur Förderung des Behindertensports
Richtlinien zur Förderung des Behindertensports (DOC 45 kB)