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Sport und EU

Im europäischen Vertragswerk ist der Sport bis dato - solange der Vertrag von Lissabon noch nicht erfolgreich ratifiziert wurde - noch nicht aufgenommen worden. Agenden des Sports liegen daher nach wie vor in den Zuständigkeitsbereichen der Mitgliedstaaten.

Zahlreiche Regelungen des europäischen Binnenmarktes wirken sich jedoch auch konkret auf den Sport in Europa aus. So sind zum Beispiel Fragen des professionellen Spielertransfers im Lichte der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu betrachten und die Vermarktungsrechte von Sportübertragungen berühren die EU-Wettbewerbsvorschriften.

Aufgrund der zunehmenden gesellschaftspolitischen Bedeutung des Breitensports entstehen auch immer mehr Berührungspunkte mit verschiedensten Bereichen der Gemeinschaftspolitik, insbesondere im Gesundheits- Sozial- und Bildungswesen, in der Jugendpolitik sowie im Umweltschutz.

Der in Aussicht genommene EU-Reformvertrag sieht nun im Artikel 149 erstmals eine explizite Erwähnung des Sports vor.

Die Verankerung der "besonderen Merkmale des Sports" soll es möglich machen, dass die Europäische Union dieser Spezifizität des Sports noch besser als bisher Rechnung trägt.

In der Europäischen Kommission ist die Generaldirektion Bildung und Kultur für Sportangelegenheiten zuständig. Seit November 2004 führt EU-Kommissar Jan Figel (Slowakei) die Agenden des Sports in der Europäischen Kommission.

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