Europäische Sportpolitik
- 19.01.2012
Sport im Vertrag von Lissabon
Mit dem Vertrag von Lissabon, der am 01.12.2009 in Kraft getreten ist, wird der Sport erstmals in den EU-Verträgen verankert. In den Art.6 und Art.165 des Lissabon-Vertrags wird die Bedeutung des Sports für Europa ausdrücklich gewürdigt und die Förderung des Sports als ein Ziel der Gemeinschaft hervorgehoben.
In Artikel 165 Abs. 1 heißt es: "Die Union trägt zur Förderung der Europäischen Dimension des Sports bei und berücksichtigt dabei dessen besondere Merkmale, dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen sowie dessen soziale und pädagogische Funktion".
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