EU-Sportartikel
Der neue Sportartikel im EU-Reformvertrag
Der in Aussicht genommene EU-Reformvertrag sieht - im Falle einer erfolgreichen Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten - im Artikel 149 nun erstmals eine explizite Erwähnung des Sports vor. Damit wird dem Sport hinkünftig auf europäischer Ebene die gleiche Bedeutung zukommen, wie zum Beispiel der Kultur. Die Sportminister der EU werden in Zukunft zu "echten" Ministerräten zusammenkommen können, damit erhalten auch die im "Sportministerrat" getroffenen Entscheidungen eine wesentlich höhere politische Gewichtung. Artikel 149 bildet auch die Rechtsgrundlage für ein eigenes europäisches Sportförderprogramm, welches von Seiten der EU-Kommission noch ausgearbeitet wird.
Artikel 149 im Wortlaut
"Die Union trägt zur Förderung der europäischen Dimension des Sports bei und berücksichtigt dabei dessen besondere Merkmale, dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen sowie dessen soziale und pädagogische Funktion." (Auszug)
"- Entwicklung der europäischen Dimension des Sports durch Förderung der Fairness und der Offenheit von Sportwettkämpfen und der Zusammenarbeit zwischen den für den Sport verantwortlichen Organisationen sowie durch den Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit der Sportler, insbesondere der jüngeren Sportler." (Auszug)
Weißbuch Sport
Am 11. Juli 2007 hat die EU-Kommission als "erste umfassende Initiative im Sportbereich" ein Weißbuch Sport vorgelegt. Die hierin vorgeschlagenen Maßnahmen sind das Ergebnis eines umfassenden Konsultationsprozesses mit Sportorganisationen, den Mitgliedstaaten und weiteren Akteuren.
Gebündelt und konkretisiert werden die im Weißbuch angedachten sportbezogenen Maßnahmen in dem Aktionsplan "Pierre de Coubertin", für den im Zeitraum 2008 bis 2012 insgesamt 2,85 Mio. Euro aus dem Gemeinschaftshaushalt zur Verfügung gestellt werden.
Konkrete Maßnahmen werden auf den Gebieten öffentliche Gesundheit, Bildung, soziale Eingliederung, ehrenamtliche Tätigkeit, Außenbeziehungen und Sportfinanzierung vorgelegt. Mit Ende 2008 wurden bereits 38 der 53 Aktionen des Pierre de Coubertin Aktionsplanes im EU-Weißbuch der Kommission in Angriff genommen.
Konkrete Maßnahmen werden auf den Gebieten öffentliche Gesundheit, Bildung, soziale Eingliederung, ehrenamtliche Tätigkeit, Außenbeziehungen und Sportfinanzierung vorgelegt, u. a.:
- Verbesserung der öffentlichen Gesundheit durch körperliche Aktivität;
- Intensivierung der Dopingbekämpfung;
- Ausweitung der Rolle des Sports in der Bildung;
- Förderung des Ehrenamts im Sport;
- Nutzung des Potentials des Sports für Integration und Chancengleichheit (einschließlich der besonderen Rolle des Sports für Menschen mit Behinderungen);
- Bekämpfung von Rassismus und Gewalt im Sport;
- Förderung des Sports im Rahmen der Entwicklungspolitik;
- Verdeutlichung und Untersuchung der wirtschaftlichen Dimensionen und Auswirkungen des Sports;
- Berücksichtigung der Besonderheit des Sports im Bereich der Anwendung des EU-Rechts (einschließlich Vermarktungs- und Medienrechte);
- Schutz von Minderjährigen im Sport;
- Spielertransfers, Spieleragenten und Lizenzvergabesysteme;
- Bekämpfung der Finanzkriminalität im Bereich des Sports.
Österreich ist in wesentlichen Themenfeldern seit der EU-Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2006 federführend, vor allem im Bereich Sport und Wirtschaft (Erstellung eines Tourismus-Satellitenkontos), Sport und Entwicklungspolitik und Sport und Gesundheit.
So wurden in mehreren Sitzungen seit 2007 unter federführender Mitwirkung Österreichs ein Entwurf von 41 Empfehlungen zu Bewegungsaktivitäten erarbeitet und sehr rasch ein Konsens darüber erzielt (genehmigt mit 28. September 2008 bei der EU-Sportministerkonferenz in Biarritz).
Bedeutende EU-Dokumente für den Sport
Entwurf des Europäischen Reformvertrages (PDF)
Weißbuch Sport (PDF)
2002: Schlussfolgerungen des Europäischen Forums in Kopenhagen (PDF)
2000: Deklaration von Nizza