EU-Ratspräsidentschaften: Treffen der für Sport zuständigen Direktoren der EU-Mitgliedstaaten
Treffen der Sportdirektoren unter Schwedischer Ratspräsidentschaft
Auf Einladung der schwedischen Ratspräsidentschaft trafen sich am 1./2. Oktober die Sportdirektoren der Mitgliedsstaaten in Solna, Schweden.
Auf der Tagesordnung standen Themen, die für die künftige Entwicklung des Sports auf europäischer Ebene von hoher Bedeutung sind:
- Künftige Finanzierung des Sports:
- Französische Reform im Bereich Online-Sportwetten
- Vorstellung des schwedischen Lotterie- und Sportwettenmodells
- Studie der EU zu "Binnenmarkthindernissen zur Finanzierung des Sport in der EU"
- Spezifischer Charakter des Sports/Autonomie des Sports
- u.a. Präsentationen von WADA Generaldirektor Howman, der für Sport zuständigen schwedischen Ministerin Liljeroth und Johann Lindholm von der Universität Umea
Künftige Finanzierung des Sports
Die Bedeutung der Rückflüsse aus Lotterie und Wetten für die Finanzierung des Sports in Europa ist erheblich. Vor diesem Hintergrund wurde positiv aufgenommen, dass der EUGH im "Liga Portuguesa Urteil" die Monopole der Mitgliedsstaaten gestärkt hat. Fast die Hälfte der Mitgliedsstaaten reformiert gerade ihre Gesetzgebung im Bereich des Glücksspiels.
Angeregt durch einen Vortrag von Peter Limacher zur Betrugsbekämpfung der UEFA im Bereich Sportwetten waren sich die Teilnehmer einig, dass die Bewahrung der Integrität des Sports im Mittelpunkt der Reformen stehen sollte.
Die EU-Kommission ließ durchblicken, dass sie einer Stärkung des Leistungsschutzrechtes für Sportveranstalter positiv gegenüber steht, um einen fairen finanziellen Ausgleich für Sportverbände aus Sportwetten sicherzustellen. Die EUKommission kündigte zudem an, Anfang 2010 ein Treffen zwischen Mitgliedsstaaten, Wettanbietern und Sportverbänden zu organisieren. Angesichts nationaler Zuständigkeit stellt sich allerdings die Frage, welche Ergebnisse auf europäischer Ebene erzielt werden können.
Das EOC EU-Büro ist als strategischer Partner an der Studie zu "Binnenmarkthindernissen zur Finanzierung des Sports in Europa" beteiligt. Die Studie wird sich über 14 Monate erstrecken. Schon jetzt sei darauf verwiesen, dass Anfang 2010 Fragebögen an alle Dachsportverbände in Europa ausgeschickt werden.
Spezifischer Charakter des Sports
Die Autonomie des organisierten Sports in Europa wurde durch Urteile des EUGH (wie Bosman, Meca-Medina) stark in Frage gestellt. Ob der neue Sportartikel im Lissabon-Vertrag die Rechtssicherheit für den Sport erhöhen könnte, ist umstritten. Die neue Rolle der Sportminister wird unter den Sportdirektoren erst nach endgültiger Annahme des Lissabon-Vertrags diskutiert. In jedem Fall soll der Strukturierte Dialog zwischen EU-Kommission und Sportverbänden intensiviert und ggf. durch die Sportminister ergänzt werden. Von Vertretern der Olympischen Sportbewegung wurde deutlich gemacht, dass die Europäische Union den spezifischen Charakter des Sports stärker berücksichtigen müsse. In diesem Zusammenhang wurde auf das unter der Federführung des IOC erstellte Positionspapier zur Autonomie und Spezifität des Sports vom September 2008 verwiesen.
Darin fordert die Olympische Sportbewegung u.a.:
- Die Anerkennung der Pyramidenstruktur des Sports mit der besonderen Rolle der internationalen Sportverbände.
- Eine Stärkung der Sportsgerichtsbarkeit. Urteile des CAS bei Verstößen gegen Sportregelen sollten von ordentlichen Gerichten nicht angefochten werden dürfen.
- Stärkere Anerkennung der Solidarmechanismen innerhalb und zwischen Sportverbänden.
- Höhere Berücksichtigung des spezifischen Charakters des Sports bei der Anwendung europäischen Wettbewerbsrechts und der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Bezogen auf die 6+5 Regelung der FIFA zeigte sich die EU-Kommission verhandlungsbereit. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Quote nicht ausschließlich auf die Nationalität der Spieler beschränkt, sondern auch andere Kriterien wie beispielsweise die Länge der Liga- Zugehörigkeit berücksichtigt.
Die kommende spanische Ratspräsidentschaft gab die geplanten Termine in Bezug auf Sport im ersten Halbjahr 2010 bekannt:
- 25./26. Februar: Sportdirektorentreffen in Barcelona
- 19./20. April: Europäisches Sportforum in Madrid
- 20./21. April : Informeller Sportministerrat in Madrid
- 10./11. Mai: ggf. formeller Sportministerrat in Brüssel
- 3.-5. Juni: Europäischer Sportkongress
Europäischer Gerichtshof: Entscheidung im Fall "Liga Portuguesa" verkündet
Am 8. September 2009 hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil im Fall der "Liga Portuguesa de Futbol" gegen die nationale portugiesische Glückspielbehörde "Santa Casa" veröffentlicht und damit das Prinzip der staatlichen europäischen Glücksspielmonopole verteidigt. Solange keine einheitlichen EU-Regeln im Bereich Glücksspiel existieren und der Schutz der inländischen Verbraucher vor Kriminalität und Betrug sowie vor den Gefahren der Spielsucht im Vordergrund stehen, sind staatliche Glücksspielmonopole gerechtfertigt, entschied das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Voraussetzung ist allerdings, dass die einzelne Modelle der Mitgliedsstaaten in sich kohärent und die angewandten Beschränkungen (wie Online-Verbot) proportional sind.
Zum Hintergrund des vorliegenden Falls: Die Durchführung des Spielbetriebes und die Überwachung des Glücksspielmonopols obliegen in Portugal der nationalen Glücksspielbehörde "Santa Casa", die ähnlich einer Anstalt öffentlichen Rechts (ohne Gewinnerzielungsabsicht) organisiert ist. Die portugiesische Fußball-Liga hatte im August 2005 einen Sponsoringvertrag über mehrere Millionen Euro mit einem zum bwin-Konzern gehörenden Buchmacher aus Gibraltar abgeschlossen. Nach dieser Vereinbarung sollte die Fußball-Liga in "bwin-Liga" umbenannt werden. "Santa Casa" hatte daraufhin unter Verweis auf nationales, portugiesisches Recht die Werbung untersagt und ein Bußgeld von jeweils 75.000 € verhängt. Die Vertreter der portugiesischen Fußball-Liga und ihr Sponsoring-Partner reichten daraufhin im August 2005 vor dem "Tribunal de Pequena Instância Criminal do Porto" Klage gegen Santa Casa ein. Der zuständige Gerichtshof, hielt das Staatsmonopol für Glücksspiel jedoch für nicht mit dem höherrangigen Europarecht vereinbar und verwies den Fall im April 2009 an den Europäischen Gerichtshof. In der vorliegenden Rechtssache wurde nun der EUGH angerufen, um zu klären, ob nationale Rechtsvorschriften, die einem einzigen (staatlichen) Wettanbieter das Recht einräumen, im Internet Wetten anzubieten und dafür zu werben, mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang stehen. Unter Hinweis auf die fehlende Harmonisierung des Online- Glücksspielmarktes in Europa hält es der EUGH in seinem nun erfolgten Urteil mit dem EU-Recht vereinbar, dass ein Mitgliedsstaat ein Monopol im Bereich Online-Glücksspiel errichtet bzw. aufrecht erhält und das Angebot eines kommerziellen Wettbewerbers einschränkt, auch wenn dieser in einem anderen Mitgliedsland zugelassen ist und dort staatlichen Kontrollen unterliegt. Damit nimmt der EUGH vom Binnenmarktprinzip (Ursprungslandprinzip), das eine gegenseitige Anerkennung von Dienstleistungen vorsieht, Abstand. Es erlaubt dagegen mit Verweis auf Art. 46 EGV Einschränkungen der Grundfreiheiten, sofern übergeordnete Gründe des öffentlichen Interesses, wie Verbraucher-schutzrechte, dieses erfordern. Der EUGH gesteht dem portugiesischen Staat also das Recht zu, das notwendige Schutzniveau seiner nationalen Verbraucher vor Betrug und Kriminalität selbst festzulegen. Auch wenn das Urteil die staatlichen Glücksspielmonopole scheinbar stärkt, so ist es jedoch nicht auf ähnliche gelagerte Fälle übertragbar. Das EUGH will vielmehr nach wie vor am Prinzip der Einzelfallentscheidung festhalten und in Fortschreibung seiner bisherigen Rechtssprechung weiterhin die Konsistenz, Kohärenz und Proportionalität nationaler Gesetzgebungen spezifisch prüfen. Darüber hinaus hat der EUGH in seiner Entscheidung zum Glücksspielmarkt auch erstmals den Interessenkonflikt eines Wettanbieters der Sportwettkämpfe sponsert, auf die er selbst Wetten annimmt, als kritischen Punkt hervorgehoben. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass er Sportwettkämpfe zu seinen Gunsten mittelbar oder unmittelbar beeinflusse und damit die Integrität von Sportveranstaltungen gefährde. In mehr als 10 Mitgliedsstaaten werden gerade nationale Gesetzgebungen für Online- Glücksspiel und Online-Sportwetten überarbeitet. Das Urteil wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die Reformvorschläge beeinflussen.
EU-Konferenz zu Lizenzierungsverfahren für Vereinswettbewerbe
Am 17./18.9.09 fand in Brüssel die erste EU-Konferenz zu "Lizenzierungsverfahren für Vereinswettbewerbe" statt. Etwa 120 Repräsentanten von nationalen, europäischen und internationalen Sportverbänden diskutierten über Nutzen und Chancen von Lizenzierungsverfahren im Profisport. Dabei stellte der Fußball (UEFA, EPFL, ECA, DFL) die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer, vertreten waren aber auch andere Mannschaftssportarten, wie Basketball, Handball und Rugby. Im Blickpunkt der Konferenz stand das Lizenzierungsverfahren der UEFA sowie das kürzlich vom UEFA-Exekutivkomitee angenommene Konzept des "financial fair play". Vorgestellt wurden auch die Lizenzierungsverfahren der "Euroleague Basketball", der "Rugby Football Union" sowie der "Group Club Handball", die jedoch noch in den Anfängen stecken. Der inhaltliche Schwerpunkt der Konferenz lag eindeutig auf dem Fußball. Mit der Konferenz setzte die Europäische Kommission die Empfehlungen des Weißbuchs Sport und des hierauf basierenden Aktionsplans "Pierre de Coubertin" aus dem Jahr 2007 um.
Vorstellung von Lizenzierungsverfahren:
- Fußball
Das UEFA-Lizenzierungsverfahren Senes Erzik, Erster Vizepräsident der UEFA und David Taylor, Generalsekretär der UEFA, präsentierten die Eckpfeiler des UEFALizenzierungssystems, darunter das kürzlich vom UEFA-Exekutivkomittee angenommene Konzept des "Financial Fair Play". Das Lizenzierungssystem der UEFA legt eine Reihe von Minimalstandards zur Sicherung der finanziellen Stabilität, Chancengleichheit und des fairen Wettbewerbs im europäischen Vereinsfußball sowie entsprechende Sanktionsmechanismen fest. Das System kombiniert mehrere Kriterien der Lizenzvergabe (rechtliche, sportlichte, finanzielle etc.) und wurde erstmals zur Saison 2004/ 2005 eingeführt. Bisher wurde es von insgesamt 47 nationalen Verbänden umgesetzt. Finanzielles Fair-Play Das Konzept des finanziellen Fair-Play basiert auf dem Grundsatz, dass Vereine auf längerfristige Sicht nicht mehr ausgeben sollen als sie einnehmen. Vereine sollen daher über einen Zeitraum von drei Jahren eine ausgeglichene Bilanz aufweisen. Außerdem sieht das Konzept eine Verschuldungsobergrenze vor und verpflichtet Vereine, regelmäßig über ihre Verbindlichkeiten zu berichten. Auch die Begrenzung der Spielergehälter könne in Zukunft Gegenstand der Diskussion sein, so Erzik während der Konferenz. Die Einhaltung der Vorschriften soll vom kürzlich gegründeten "Finanzkontrollausschuss für Clubs" überwacht werden. Über diese allgemeinen Grundsätze hinaus wurden allerdings keine Details genannt, wie das System konkret ausgestaltet werden soll. Frédéric Thiriez, stellvertretender Vorsitzender der Europäischen Profifußballligen (EPFL) und Karl-Heinz Rummenigge, Vorsitzender der Europäischen Klubvereinigung (ECA), begrüßten in ihren Reden den neuesten Vorstoß der UEFA und sicherten ihre volle Unterstützung bei der Umsetzung des Konzeptes zu. Auch verschiedene andere Fußballligen (u.a. England, Frankreich, Bundesliga, Österreich, Niederlande) stellten im weiteren Verlauf der Konferenz ihre jeweiligen Lizenzierungsmodelle vor - Lizenzierungsverfahren in anderen Sportarten
Martyn Thomas, Vorsitzender der Rugby Football Union, Jordi Bertomeu, Geschäftsführer der Euroleague Basketball und Dr. Gerd Butzek, Geschäftsführer der Group Handball Club, stellten am zweiten Tag der Konferenz die Lizenzierungsverfahren in ihren jeweiligen Sportarten vor. Es wurde deutlich, dass Lizenzierungsverfahren in diesen Sportarten eine geringere Rolle als im Fußball spielen, weniger ausgereift sind, teilweise andere Zielsetzungen verfolgen und andere Rahmenbedingungen vorliegen (z.B. was die Verschuldungssituation der Vereine angeht). So dienen Lizenzierungssysteme im Rugby, wie Martyn Thomas berichtete, vorrangig zur Förderung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen, weniger zur Sicherung finanzieller Stabilität. Auch die Kriterien für die Lizenzvergabe variieren in Abhängigkeit von der Sportart. Sportlicher Erfolg ist, wie Jordi Bertomeu ausführte, in der Euroleague das mit am Abstand wichtigste Kriterium für die Lizenzvergabe. Die Frage nach der prinzipiellen Übertragbarkeit von Lizenzierungssystemen aus dem Fußball auf andere Mannschaftssportarten blieb weitgehend unbeantwortet.
Kernaussagen der Kommission:
- Die Kommission befürwortet die Einführung von Lizenzierungssystemen aus folgenden Gründen:Lizenzierungssysteme leisten einen Beitrag zur Gewährleistung der Integrität von Sportveranstaltungen
Lizenzierungssysteme gewährleisten finanzielle Stabilität und damit eine ordnungsgemäße und faire Durchführung von Sportwettbewerben (indem sie zum einen verhindern, dass Vereine aufgrund von Verschuldung oder Insolvenz vorzeitig aus dem Wettbewerb ausscheiden, zum anderen, weil sie zur Verringerung von Einkommensunterschieden zwischen "reichen" und "armen" Vereinen beitragen)
Lizenzierungssysteme können einen Beitrag zur Verbesserung der Sportinfrastruktur leisten (sichere und gut ausgestattete Sportstätten)
- Die Europäische Kommission betrachtet Lizenzierungssysteme als Mittel der Selbstregulierung, wie Pierre Mairesse, der für Sport zuständige Direktor der EUKommission (DG EAC), unter Verweis auf die Autonomie und besonderen Merkmale des Sports betonte. Sie habe nicht vor, in diesem Bereich harmonisierende Regeln zu erlassen
- Die Kommission behält sich aber vor, Lizenzierungssysteme auf ihre Vereinbarkeit mit Europäischem Gemeinschaftsrecht zu prüfen.
- Prämienregelungen oder nationale Quoten, die Spieler aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit bevorzugen seien nicht mit EU-Recht vereinbar und würden nicht toleriert.
- Die Kommission wird nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages (voraussichtlich Anfang 2010) eine neue Mitteilung zum Sport mit weiterführenden Vorschlägen der Kommission für ein europäisches Sportprogramm herausgeben. Unter Umständen werde die Kommission auch in Erwägung ziehen, Leitlinien zur Sportstättenförderung in den Mitgliedsstaaten im Hinblick auf das EU-Beihilferecht aufzustellen.