Sport im Vertrag von Lissabon
Daraus ergeben sich folgende rechtliche, institutionelle und finanzielle Konsequenzen:
Rechtliche Konsequenzen:
Die Europäische Union erhält keine unmittelbaren rechtlichen Kompetenzen für den Sport, sondern nimmt eine unterstützende und fördernde Position ein. Das bedeutet, dass der neue Sportartikel Bestimmungen des Binnenmarktes oder des Wettbewerbsrechts nicht außer Kraft setzt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit die im Artikel 165 erwähnte Berücksichtigung des "spezifischen Charakters des Sports" sich konkret auswirken wird.Die Europäische Union wird im Sportbereich auch in Zukunft keine Rechtsakte erlassen sondern nur Empfehlungen und Stellungnahmen ausarbeiten können. Auch eine Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften im Sportbereich bleibt weiterhin ausgeschlossen.
Die EU bekennt sich zur Wahrung des Subsidiaritätsprinzips im Sport. Die Hauptkompetenz im Bereich des Sports verbleibt in den Händen der Mitgliedsstaaten Die wesentlichen Änderungen für den Sport sind damit nicht rechtlicher, sondern vielmehr institutioneller und finanzieller Natur.
Institutionelle Konsequenzen:
Auf Ebene des Ministerrats wird ein eigener Sportministerrat etabliert, der sich aus den für Sport zuständigen Ministern der Mitgliedsstaaten zusammensetzt. Dieser wird keine formelle Rechtssetzungskompetenz im Sportbereich haben, sondern nur Empfehlungen und Stellungnahmen ausarbeiten können. Der erste Sportministerrat wird unter spanischer Präsidentschaft am 11.Mai 2010 stattfinden.Für Sport ist seit Februar 2010 die zypriotische Kommissarin Androulla Vassiliou zuständig.
Sie hat zuvor die Generaldirektion "Gesundheit" geleitet und wechselt in der neuen Kommission nun in die Generaldirektion"Bildung und Kultur", der auch Sport zugeordnet ist. Die liberale Politikerin war von 1996 - 2006 Parlaments-Abgeordnete der Republik Zypern und von 2001 bis 2006 Vizepräsidentin der Europa-Partei ELDER (Europäische Liberale, Demokratische und Reformpartei). Während ihrer Amtszeit engagierte sie sich sehr aktiv für Menschenrechte und für europapolitische Themen. Im Februar 2008 wurde Vassiliou Nachfolgerin ihres zurückgetretenen Landsmannes Markos Kyprianou als EU-Kommissarin für Gesundheit. Sie ist mit Dr. George Vassiliou, dem ehemaligen Präsidenten der Republik Zypern (1988-1993), verheiratet.
Die Kompetenzen des "Referats Sport", das der Generaldirektion Bildung und Kultur (DG EAC) der Europäischen Kommission angegliedert ist, werden aufgewertet.
Das Europäische Parlament wird im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens künftig über die finanzielle Ausstattung von Fördermaßnahmen im Bereich des Sports gleichberechtigt mitentscheiden können.
Die Sportverbände erwarten, das der Europäische Gerichtshof in seiner künftigen Rechtssprechung den "spezifischen Charakter des Sports" stärker berücksichtigen wird.
Finanzielle Konsequenzen:
Art. 165 bietet die rechtliche Grundlage für die Schaffung eines eigenen EU Sportförderprogramms, das ab 2012 umgesetzt wird. Die vorgesehene Fortführung des Förderprogramms "Vorbereitende Maßnahmen im Bereich des Sports" im Jahr 2010 und 2011 wäre im Übrigen auch ohne den Lissabon Vertrag möglich gewesen.Sport wird in Zukunft stärker in bestehenden EU-Förderprogrammen und Politiken berücksichtigt werden müssen (so genanntes "Mainstreaming").
Allgemeine Auswirkungen des Vertrages von Lissabon:
Mit der Wahl eines Präsidenten des Europäischen Rates für die Amtszeit von zweieinhalb Jahren erhält Europa erstmals ein Gesicht und eine Stimme. Seine zukünftige Aufgabe ist es, die Tagungen des Rates vorzubereiten, sie zu leiten und eine Kontinuität der Arbeit des Rates zu gewährleisten.
Das Amt des Hohen Vertreter der Union für Außenbeziehungen und Sicherheitspolitik innerhalb des Europäischen Rates wird ebenfalls durch den Vertrag von Lissabon neu eingeführt. Ziel ist es, die Kohärenz der außenpolitischen Maßnahmen zu erhöhen und der "Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik Europas" ein Profil zu verleihen. DerHohe Vertreter vereinigt zwei Ämter in einer Position: Er wird Vizepräsident der Kommission sein und den Vorsitz im Rat für Auswärtige Angelegenheiten innehaben.
Unterstützt wird der Hohe Vertreter künftig durch einen neu geschaffenen Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), der sich aus Beamten der Kommission, des Ratssekretariats und der diplomatischen Dienste der Mitgliedstaaten zusammen setzt.
Der Europäische Rat, der sich aus den Staats- oder Regierungschefs der Mitgliedsstaaten sowie dem Präsidenten der Kommission zusammensetzt, wird offiziell in den Rang einer Institution erhoben.
Die Europäische Kommission wird entgegen ursprünglicher Planungen nicht von derzeit 27 auf 18 Kommissare verkleinert. Die bisherige Regelung, dass jeder Staat mit einem Kommissar vertreten ist, wird beibehalten.
Die Rolle des Europäischen Parlaments wird durch den Vertrag gestärkt. Das Mitentscheidungsverfahren, bei dem das Parlament über ein vollwertiges Mitbestimmungsrecht im Gesetzgebungsprozess verfügt, wird als Regelverfahren Anwendung finden. Das Europäische Parlament wird dadurch dem Rat in nahezu allen Rechtssetzungsakten gleichgestellt. Die Befugnisse des Parlaments werden auch im Haushaltsverfahren gestärkt. Der Vertrag hat zudem Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments. Die maximal 751 Sitze werden zukünftig stärker in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl der EU-Mitgliedsstaaten vergeben. Damit erhält jedes Mitgliedsland mindestens 6, maximal 96 Sitze.
Im Rat der Europäischen Union (Ministerrat) werden Mehrheitsbeschlüsse ausgeweitet und künftig in Form einer "doppelten Mehrheit" getroffen. Einer Entscheidung müssen in Zukunft 55 % der Staaten, die 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren, zustimmen. Allerdings wird das neue Abstimmungsverfahren erst schrittweise ab 2014 eingeführt. Entscheidungen in sensiblen Bereichen, wie Steuern, Finanzplanung oder Außen- und Sicherheitspolitik werden zudem nach wie vor einstimmig gefällt.
Mit dem neuen Vertrag wird die Rolle der nationalen Parlamente gestärkt. Neben einem umfassenden Anspruch auf Unterrichtung erhalten die Parlamente im Rahmen eines "Frühwarnsystems" die Möglichkeit, die Kommission aufzufordern, eine Gesetzesinitiative hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips zu prüfen.
Der Vertrag von Lissabon lässt die Anzahl der Mitgliedsstaaten offen, wodurch potentiellen neuen Bewerbern eine Zugangsmöglichkeit zur EU gewährleistet wird. Erstmals wurde zudem die Möglichkeit zum freiwilligen Austritt eines Mitgliedslandes festgehalten. Weitere durch den Vertrag von Lissaboneingeführte allgemeine Neuerungen sind:
Die Europäische Union erhält eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann somit Verträge abschließen sowie internationalen Organisationen beitreten.
Charta der Grundrechte.
Der Vertrag von Lissabon beinhaltet eine Charta der Grundrechte, die formellzwar nicht Teil des Vertrages ist, aber den gleichen rechtlichen Stellenwert
besitzt. Die Charta umfasst persönliche, bürgerliche, politische, wirtschaftliche und soziale Rechte und wird für alle Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich (für Polen, das
Vereinigte Königreich und die Tschechische Republik gelten Ausnahmeregelungen bei bestimmten Vorschriften). Sie ebnet außerdem den Weg für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention.
Bedeutende EU-Dokumente für den Sport

Vertrag von Lissabon (PDF)
Entwurf des Europäischen Reformvertrages (PDF)
Weißbuch Sport (PDF)
2002: Schlussfolgerungen des Europäischen Forums in Kopenhagen (PDF)
2000: Deklaration von Nizza
19.01.2012 13:09