Abrechnung (Kontrolle) der Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel
- Die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel (auch unter dem Begriff "TOTO-Mittel bekannt) erfolgt durch den Kontrollausschuss, der aufgrund eines Vertrages zwischen dem Bundeskanzleramt und der Österreichischen Bundes-Sportorganisation von dieser eingerichtet ist.
- Der Kontrollausschuss besteht aus zehn stimmberechtigten Mitgliedern, die vom ÖFB, dem ASVÖ, der ASKÖ und dem Bundes-Sportfachrat entsandt werden. Zwei beratende Mitglieder vom Bundeskanzleramt mit Vetorecht gehören dem Ausschuss ebenfalls an.
- Die Überprüfung vollzieht sich in Form von Kontrollkommissionen, wo die Belege von einem kundigen Vertreter des jeweiligen zu prüfenden Verbandes dem Gremium vorzulegen sind und von diesem an Ort und Stelle geprüft werden.
- Die "Richtlinien für die Verwaltung, widmungsgemäße Verwendung, Abrechnung und Kontrolle der besonderen Bundes-Sportförderungsmittel" sind auf der Webseite der BSO abrufbar.
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