Förderungsmittel
Als Grundlage für die allfällige Gewährung einer Förderung sind die Bestimmungen des
Bundes-Sportförderungsgesetzes 2005 in der geltenden Fassung heranzuziehen.
Im Jahr 2012 wurden gemäß diesen Kriterien folgende Mittel ausgeschüttet:
- Allgemeine Sportförderung € 54.252.517,22
- Besondere Sportförderung € 80.000.000,-
