Förderungsmittel
Als Grundlage für die allfällige Gewährung einer Förderung sind die Bestimmungen des
Bundes-Sportförderungsgesetzes 2005 in der geltenden Fassung heranzuziehen.
Im Jahr 2007 wurden gemäß diesen Kriterien folgende Mittel ausgeschüttet:
- Allgemeine Sportförderung € 16,289.995,--
- Besondere Sportförderung € 61,226.368,--
- EURO 2008 - Stadien € 13,948.910,--