Erläuterungen
Das Entscheidungsgremium
TOP SPORT AUSTRIA (TSA) ist eine Koordinierungsplattform des sowohl vorsitzenden, als auch geschäftsführenden Sportministeriums für bundesweit fördernde Einrichtungen und Institutionen des Österreichischen Sports (Österreichisches Olympisches Comité, Österreichische Sporthilfe) unter Einbeziehung der frei gewählten Vertretung des Sports (Österreichische Bundes-Sportorganisation) sowie der Bundesländer.
Weiters ist TSA ein Beratungs- und Entscheidungsgremium zur Vergabe von Bundes-Sportförderungsmitteln; im Speziellen der Förderungsprogramme SPITZENSPORT und OLYMPIA.
Die Namen und Kontaktmöglichkeiten der im Entscheidungsgremium agierenden Personen sind dem Kapitel Kontakt zu entnehmen.
Formale Richtlinien
Eine Antragstellung hat durch einen Bundes-Fachverband der Österreichischen Bundes-Sportorganisation in elektronischer Form mit dem zur Verfügung gestellten Formblatt Förderungsantrag zu erfolgen, wobei Anträge ausschließlich für österreichische Staatsbürger zulässig sind.
Im Rahmen des Förderungsantrages hat der Bundes-Fachverband neben der detaillierten Darstellung des geplanten Vorbereitungsprogrammes zur Erreichung der ebenfalls zu definierenden Jahreszielsetzungen auch die erbrachten, sportlichen Erfolge des zu fördernden Athleten bei internationalen Groß-Sportveranstaltungen in den letzten zwölf Monaten zu bestätigen.
Zur Wahrung einer langfristigen Planung sind Anträge max. 2 mal jährlich, also jeweils in der 1. und 3. sowie in der 2. und 4. Quartalssitzung zulässig (Ausnahme: HOPE-Projekte: nur eine Antragsstellung/Jahr).
Förderungsprogramme/Sonderprogramme
Das Förderungsprogramm SPITZENSPORT finanziert neben athletenspezifischen Spitzensportprojekten zur verbesserten Vorbereitung auf internationale Groß-Sportereignisse auch die beiden Sonderprojekte Medical Pool und Mental Service im Sinne eines allgemeinen Verbandsservices zur Erhöhung der Qualität des Athletenumfeldes.
OLYMPIA bedeutet für Athleten olympischer Sportarten eine zusätzliche Möglichkeit der Unterstützung, wobei das Förderungsprogramm drei Bereiche unterscheidet: Olympia-Projekte für hochqualifizierte, voraussichtlich bei den nächsten Olympischen Spielen mit Medaillenchancen startende Athleten, Hope-Projekte für ausgewählte, bei internationalen Nachwuchsveranstaltungen bereits erfolgreiche Talente am Sprung in die Allgemeine Klasse und die Kaderförderung, die nicht in Projektform, sondern einmal jährlichen als leistungsabhängige Erfolgskomponente (
Richtlinien Kaderförderung (PDF 48 kB)) gemäß Anzahl eingestufter Athleten im Österreichischen Elite-Sportkader via Bundes-Fachverband zur Auszahlung gelangt.
Projekt-Förderungsinhalte
OLYMPIA/HOPE/SPITZENSPORT:
Trainingsaufenthalte mit speziellem Schwerpunkt beziehungsweise konkretem Ziel (wie Höhentrainingslager, Klimalehrgang, frühzeitiges Erkunden und Kennenlernen von Sportstätten bevorstehender Groß-Sportveranstaltungen), sportwissenschaftliche (wie Biomechanik, Leistungsdiagnostik, Trainings- und Wettkampfsteuerung), sportmedizinische (wie Ernährungsoptimierung (aufgrund der Reinheitsgarantie ausschließlich von inländischen Anbietern), Therapien, Untersuchungen), sportpsychologische und regenerative Maßnahmen, spezielle Sportmaterialanschaffungskosten sowie Wettkampfentsendungen vor allem bei außergewöhnlicher Belastung aufgrund spezifischer Qualifikationskriterien des internationalen Verbandes für zukünftige Groß-Sportveranstaltungen.
KADER:
Grundsätzlich gelten bei der Kaderförderung die Richtlinien von TOP SPORT AUSTRIA (wie bei OLYMPIA/HOPE und SPITZENSPORT-Projekten). Athletenspezifische Maßnahmen sollten dabei in einem ausgewogenem Verhältnis zu Wettkampfbeschickungen erfolgen und werden daher mit max. 50% der Fördersumme unterstützt. Wettkampfbeschickungen innerhalb Europas und Materialinvestitionen werden nur nach Rücksprache mit der Geschäftsführung von TOP SPORT AUSTRIA anerkannt.
EM- und WM-Beschickungen sind weder Förderinhalt der Kaderförderung noch der Projektförderung von TOP SPORT AUSTRIA.
Projekt-Abänderungsantrag
Bei jeglicher Abweichung von einer bestehenden Förderungsvereinbarung ist es zur Wahrung der Abrechnungswirksamkeit unbedingt notwendig, dass bereits zum Zeitpunkt des Wissens der Nichteinhaltung eines vereinbarten Ereignisses ein entsprechender, detaillierter Abänderungsantrag durch den Bundes-Fachverband bei der Geschäftsführung elektronisch eingebracht wird. Die Qualität des Ereignisses ist hiebei grundsätzlich beizubehalten, eine Kalkulation beizuschließen.
Nach Befassung des Entscheidungsgremiums erhält der Einschreiter eine diesbezüglich schriftliche Rückinformation, die im Falle der Genehmigung einen Annex zur bestehenden Förderungsvereinbarung darstellt.
Projektabschluss
Rechtzeitig vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Abrechnungsfrist beziehungsweise vor Einreichen eines anschließenden Förderungsantrages ist die Rechnungslegung inklusive Anschreiben und Rechnungsaufstellung gemeinsam mit einem stringent verfassten Projektendbericht (Länge maximal eine A4-Seite) gemeinsam - als ein Dokument - vorzulegen. Abrechnungsfrist (Vorprojekt) für das Einreichen eines neuen Förderantrages ist 2 Wochen vor Annahmeschluss.
Der Projektendbericht sollte die Themenbereiche "Projektdurchführung (Positives/Negatives)", "Leistungsentwicklung und sportliche Perspektiven des geförderten Athleten" sowie damit in Verbindung stehende "Notwendigkeiten/Maßnahmen für die Zukunft" unbedingt enthalten.
Im Zusammenhang mit der für einen positiven Projektabschluss unabdingbare Rechnungslegung wird auf das hiezu einschlägige
Merkblatt (PDF 48 kB) verwiesen.