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Gemeinsamer Weg von Sport und Justiz im Kampf gegen Doping

Darabos und Bandion-Ortner präsentieren umfangreiche Verschärfungen  

Im Kampf gegen Doping konnte nun Einigung erzielt werden. Sportminister Norbert Darabos und Justizministerin Claudia Bandion-Ortner haben am Montag ein umfangreiches Paket zu Verschärfungen im Anti-Doping-Bereich vorgestellt. So wird Doping künftig als schwerer Betrug nach dem Strafgesetzbuch geahndet werden.

Sportminister Norbert Darabos: "Mit den vorliegenden Gesetzestexten legen wir einen weiteren wichtigen Baustein für eine glaubwürdige und umfassende Anti-Doping-Politik. Gemeinsam haben wir einen vernünftigen Weg für umfangreiche und notwendige Verschärfungen gefunden. Doping darf zukünftig im österreichischen Sport keinen Platz mehr haben."

Nach der geplanten Ergänzung des Strafgesetzbuches sei ein Athlet künftig nach Paragraf 147 (schwerer Betrug) zu bestrafen, wenn er "einen Betrug (mit mehr als geringem Schaden) begeht, indem er über die Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode nach der Anlage der Anti-Doping-Konvention, zu Zwecken des Dopings im Sport täuscht". Schwerer Betrug ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht. In Fällen, in denen der Schaden 50.000 Euro übersteigt, kann der Strafrahmen bis zu zehn Jahre betragen.

Außerdem werden mit Jahresbeginn Verschärfungen im Anti-Doping-Bundesgesetz beschlossen. So wird ein wegen Dopingvergehen gesperrter erwachsener Sportler und Betreuungspersonen künftig lebenslänglich von der Bundessportförderung ausgeschlossen, ab dem Dopingvergehen ausgezahlte Bundessportförderungsmittel müssen rückgezahlt werden und die sechmonatige Sperrfrist für Sportler zur Teilnahme an Wettkämpfen, die zum Ende der aktiven Laufbahn dem Nationalen Testpool angehörten, und mit der aktiven Laufbahn  wieder beginnen, wird auf 12 Monate erhöht.

Außerdem wird eine Rechtsgrundlage für die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden, den Strafverfolgungsbehörden und der NADA Austria im Kampf gegen Doping geschaffen und die rechtlichen Möglichkeiten für Maßnahmen der Zollbehörden bei der Einfuhr von Dopingmitteln verbessert. 

In Packungsbeilagen von Arzneimitteln, die verbotene Wirkstoffe nach dem WADA-Code enthalten, soll ein entsprechender Hinweis aufgenommen werden, um Sportler und Ärzte besser zu informieren.

Ziel ist, dass die Novellen am 1.1.2010 in Kraft treten.

 

Sportminister Mag. Norbert Darabos und Justizministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner
18.11.2009 10:30

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